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IDDN Kampagne für die Anerkennung des Urheberrechts |
Das INTERDEPOSIT-Netzwerk hat eine Kampagne gestartet, um das Bewußtsein für die Beachtung des Urheberrecht im Internet zu schärfen. Bezüglich der Nutzung digitaler Werke propagiert das INTERDEPOSIT- Netzwerk bereits seit 1994 eine andere Sichtweise, die auf dem neuen Grundsatz der "vorbehaltlichen Erlaubnis" anstelle des alten Begriffs des "vorbehaltlichen Verbots" fußt.
Mit der Aufnahme bei einer Organisation des Netzwerks meldet der Urheber sein Recht auf eine Eigenschöpfung an und bestätigt zugleich die Urheberschaft anderer an bestehenden Werken anzuerkennen. Bekanntlich genügen drei Mausklicke, um ein Werk (Bild, Website, ...) im Internet verbreitetes zu kopieren. Jeder mit einem rechtmäßigen Zugang zu einem solchen digitalen Werk soll es nutzen dürfen, vorausgesetzt die Bedingungen, die der Rechtsinhaber der Urheberrechte bestimmt hat, werden eingehalten.
Diese Nutzungsbedingungen müssen zugänglich sein, indem sie entweder beim Netzwerkmitglied, wo der Urheber eingeschrieben ist, oder als Anhang an das Werk eingesehen werden können. Im Falle eines Streits über die Urheberrechte ist eine inner- oder überstaatliche Schiedskommission zuständig, die die Konflikte zügig gemäß den internationalen Abkommen entscheidet. Das INTERDEPOSIT-Netzwerk hat bei der Ausarbeitung solcher Schiedsverfahren eine Vorreiterrolle innegehabt.
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![]() für digitale Werke |
![]() INTERDEPOSIT |
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![]() (Der Standardvorschlag von INTERDEPOSIT) |
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