URHEBERRECHT UND INTERNET


MIDI nach der IDDN-Norm identifiziert

 

 

Der Interessenverband "Syndicat des Producteurs de Phonogrammes Informatiques" (SPPI) und das INTERDEPOSIT Netzwerk kündigen den Abschluß eines Vertrags an, der vorsieht, MIDI-Dateien (Musical Instrument Digital Interface) nach der IDDN-Norm (Inter Deposit Digital Number) zu identifizieren.

Der vor etwa fünfzehn Jahren geschaffene MIDI-Standard, regelt die Übertragung von digitalen Daten zwischen Computern und Musikinstrumenten. MIDI erfreut sich größter Beliebtheit, denn Daten in seinem Format werden in so unterschiedlichen Bereichen wie Karaoke, Internet oder Multimediacomputer verwendet.

Die SPPI ist 1996 von Herstellern von MIDI-Dateien mit dem Ziel gegründet worden, sowohl Kunden als auch Urhebern die rechtliche Sicherheit zu geben, die für die digitale Verbreitung von Werken notwendig ist.

Interdeposit teilt jeder MIDI-Datei, die von einem Mitglied der SPPI in Frankreich hergestellt wird, eine IDDN zu. Diese ermöglicht es einerseits das Werk zu authentifizieren und andererseits, dank des angegliederten Zertifikats, den Nutzer über die eingeräumten Nutzungsarten zu informieren.

Es ist also im Interesse aller - Komponisten, Verleger, Hersteller -, online verbreitete Werke zu referenzieren; insbesondere kann so der Nutzer über die bestehenden Verwertungsrechte am Werk und die vom Urheber speziell eingeräumten Nutzungarten in Kenntnis gesetzt werden.

Auch für Internetbenutzer ist der Wert IDDN-referenzierter Werke nicht zu unterschätzen, denn sie haben damit die Garantie, daß letztere unverfälscht sind; außerdem erhalten die Nutzer direkt Auskunft über den Urheber und die eingeräumten Nutzungsarten auf die MIDI-Dateien sowie gegebenenfalls, wenn es sich um ein bearbeitetes Werk handelt, den Urheber des Originalwerks.

Es sollte in diesem Zusammenhang nicht vergessen werden, daß das IDDN-System unter Artikel 12 des WIPO-Urheberrechtvertrags vom 20. Dezember 1996 fällt, der die Unterzeichnerstaaten unter anderem verpflichtet, einen angemessenen Rechtsschutz und wirksame Rechtsbehelfe vorzusehen, um den Schutz und die Integrität elektronisch verbreiteter "Informationen zur Rechtslage" zu gewährleisten.

Abschließend sei noch daran erinnert, daß die INTERDEPOSIT Charta vorsieht, daß die Schieds- und Mediationsstelle der WIPO im Fall von Streitigkeiten zwischen Urheber und Nutzer zuständig ist.

Paris, den 5. Februar 1998

Zusätzliche Informationen :

INTERDEPOSIT
info@iddn.org
10, route de l'Aéroport - CP 41
CH - 1215 Genève 15
Tel. : 00.41.22.788.63.83
Fax : 00.41.22.788.63.90


SPPI
Yves BOUILLOT
F - 21071 Dijon cedex - BP15

Tel. : 03.80.48.22.00
Fax : 03.80.48.22.01

 

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