Musik im INTERNET

Die französische Website France MP3.com
beachtet das Urheberrecht

 

Die bekannte französische Website France MP3.com hat am Mittwoch, den 27. Januar 1999 offiziell bekannt gegeben, keine illegalen Musikdateien mehr in ihren Listen führen zu wollen. Dieser wichtige Entschluß zollt dem Urheberrecht Tribut und bekräftigt zudem auf eindrucksvolle Weise, daß das Urheberrecht auch in der Informationsgesellschaft eine Rolle zu spielen hat.

Mit diesem öffentlichen Bekenntnis das Urheberrecht zu beachten, möchte France MP3.com zur Fördeung unabhängiger Künstler beitragen und jungen, kreativen Musikern ihre Chance geben.

Im Laufe der Zeit sind die auf dem Spiel stehenden kulturellen und menschlichen Aspekte zu Tage getreten. France MP3.com hatte erst kürzlich die Gelegenheit mit der APP (Agence pour la Protection des Programmes) über diese Fragen zu debattieren und so der Problematik des Urheberrechts ein Stück näher zu kommen. Schließlich waren die gerichtlich vereidigten APP-Sachverständigen im Namen einiger Texter, Musiker und Verleger tätig geworden und hatten Beweisprotokolle über die öffentliche Wiedergabe illegaler Vervielfältigungen durch France MP3.com angefertigt. Da die betroffenen Rechtsinhaber sich vom guten Willen von France MP3.com haben überzeugen können, haben sie auf gerichtliche Schritte verzichtet und es stattdessen vorgezogen, ein gemeinsame Erklärung abzugeben.

In diesem Sinne darf die Haltung von France MP3.com als exemplarisch angesehen werden. Es sind nicht nur alle Anschuldigungen aus dem Weg geräumt, sondern darüberhinaus wird jungen Talenten, die sich um ihre gerechte Anerkennung bemühen, eine weitere Chance gegeben.

Das Einschalten der APP-Sachverständigen bringt eine einfache aber wirksame Lösung hinsichtlich vieler Rechtsstreitigkeiten im Internet. Die vereidigten Sachverständigen haben seit 1996 die ganz überwiegende Anzahl der Beweisprotokolle mit Internetbezug erstellt, welche insbesondere die Grundlage für die "Brel, Sardou, Queneau"-Rechtssprechung geliefert haben. Aus ihr geht hervor, daß das französische Recht Anwendung findet und das "Tribunal de Grande Instance" von Paris die territoriale Zuständigkeit hat, egal von wo aus die Datein ins Netz eingespeist werden.

MIDEM in Cannes, den 28.Januar 1999

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