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Internationaler Schutz des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte

IDDN System

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1. Schutz durch IDDN

Wenn die Online-Referenzierung abgeschlossen ist, erhält der Rechtsinhaber ein IDDN Zertifikat, das er an sein Werk anhängt. Neben der internationalen IDDN Nummer enthält das Zertifikat Angaben über den Titel des Werks, die besonderen Nutzungsbedingungenund gegebenenfalls über das (die) zugrundeliegende(n Erstwerk(e). Die "Staffelnutzung" von geschützten digitalen Werken kann also gemäß den Vorschriften über das geistige Eigentum stattfinden, denn bei jedem Schritt sind die Rechtsinhaber, ihre jeweilige schöpferische Eigenleistung und die diesbezüglichen Nutzungsbedingungen "identifiziert". Die IDDN Nummer soll das Werk ständig begleiten, so daß sein Rechtsinhaber von jedem unmittelbar "identifiziert" werden kann.

Wir möchten daran erinnern, daß Artikel 12 des WIPO-Urheberrechtsvertrags vom 20. dezember 1996 Strafen für diejenigen vorsieht, die Identifikationssysteme und ECMS (Electronoc Copyright Management Systems) manipulieren oder entfernen.

Diese Bestimmung verankert das IDDN System (die Richtigkeit und Wichtigkeit seiner Ziele ist somit anerkannt) in einem soliden, internationalen Rahmen.

2. Aufspüren unerlaubter Werksverwertungen und Beilegung von Streitigkeiten

Dank automatischer Suchsysteme und dem Einsatz gerichtlich vereidigter Sachvertändiger, kann die Agence pour la Protection des Programmes (APP, Paris) Urheberrechtsverletzungen nachweisen. Sie verfaßt hierfür sogenannte "beweiskräftige Protokolle". Dieses Beweisstück wird anschließend im Rahmen eines herkömmlichen Gerichtsverfahrens verwertet. Gemäß der InterDeposit-IDDN-Charta wird allerdings zunächst versucht, eventuell auftretende Streitigkeiten mit dem Urheberrechtsverletzer über die Schieds-und Mediationsstelle der WIPO online abzuwickeln.