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InterDeposit hat eines seiner Gründungsmitglieder, namentlich die Agence pour la Protection des Programmes (APP, Paris), beauftragt, im Internet illegale Werksverwertungen aufzuspüren.

1. APP-Protokolle

Die gerichtlich vereidigten Sachverständigen der APP (Agence pour la Protection des Programmes) werden vom Rechtsinhaber beauftragt die Urheberrechtsverletzung festzustellen. Die APP-Protokolle erbringen den Beweis, daß eine Vervielfältigung und die damit verbundene Möglichkeit einer allgenmeinen Nutzung vorliegen.

2. Aufforderung zur Regularisierung

Die Betreiber der betroffenen Websites werden über die APP-Protokolle informiert und aufgefordert entweder nachzuweisen, daß ihre Veröffentlichungen rechtens sind, eine Bestätigung seitens des Rechtsinhabers an dem Werk muß beigebracht werden, oder, kann kein Nachweis erbracht werden, die Situation zu regularisieren indem der strittige Inhalt binnen einer Woche von der Website genommen wird.

3. Überprüfung und Ausweitung der Aktion

Nach Ablauf dieser Frist wird die Website erneut inspiziert, so daß die Regularisierung oder ihr Fehlen von den gerichtlich vereidigten Sachverständigen zu Protokoll genommen werden kann. Ist keine Regularisierung eingetreten, wird die Aktion auf die anderen Beteiligten an der unerlaubten Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke im Netz erweitert.

4. Mitteilung an die Beteiligten

Die Provider und die für gespiegelte Server zuständigen Personen werden persönlich per e-mail über Existenz, Name und Adresse der illegal handelnden Sites informiert, die sie unter ihrer Domain beherbergen. Außerdem hält INTERDEPOSIT eine Liste all jener vor, die nicht fristgemäß regularisiert haben ; diese Liste kann von der INTERDEPOSIT Website heruntergeladen werden. Die Zugangsprovider werden aufgefordert sich diese ständig aktualisierte Liste regelmäßig anzugucken, um den Zugang zu diesen urheberrechtsverletzenden Sites für ihre Abonnenten zu sperren. Es wird gleichzeitig daran erinnert, daß, sollten sie den Zugang nicht sperren, sie unter Umständen der Teilnahme an der unerlaubten Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken bezichtigt werden können. Die für gespiegelte Server zuständigen Personen ihrerseits werden aufgefordet, alle Kopien zu löschen. Die Suchmaschinen werden aufgefordert alle Links zu solchen illegal handelnden Sites zu unterbrechen. Schließlich müssen auch Dritte, die Links zu den bekämpften Sites unterhalten, diese entfernen.

5. Mögliche Klageerhebung

Die Rechtsinhaber können selbstverständlich gegen jede Verletzungshandlung rechtlich vorgehen. Der formellen Aufforderung zur Regularisierung, die die APP sowohl an die Betreiber der Websites als auch gegebenenfalls an die übrigen Beteiligten gerichtet hat, kommt in diesem Zusammenhang noch einmal eine besondere Bedeutung zu : sie verhindert, daß die Urheberrechtsverletzer sich hinter ihrem guten Glauben zu „verstecken". Estere (Website-Betreiber) sind somit hartnäckige Fälscher, letztere (Provider, Suchmaschien etc.) werden durch ihre Passivität zu Urheberrechtsverletzern.